AGB.
Geltungsbereich
Lieferungen und Leistungen von RCT erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von RCT schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens RCT.
Lieferungen und Leistungen
- Die Angebote von RCT sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von RCT, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
- Kostenvoranschläge werden von uns gewissenhaft und so genau wie möglich aufgestellt. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bleiben jedoch vorbehalten.
- Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei RCT oder bei unseren Lieferanten eintreten (höhere Gewalt, Streik etc.).
- Sollten die in 2.3 genannten Umstände die Lieferung verzögern oder unmöglich machen, so können daraus keine Schadensersatzansprüche hergeleitet werden.
- Wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten (Übergabe erforderlicher Unterlagen, Pflichtenheft u.a.) nicht rechtzeitig nachkommt, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
Abnahme und Gefahrübergang
- Der Auftraggeber hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
- Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Verzug und Unmöglichkeit
Schadenersatz wegen Verzug und Unmöglichkeit kann nur für den unmittelbar verursachten Schaden gefordert werden und ist auf höchstens 10% des für die rückständige Leistung vereinbarten Nettopreises beschränkt, sofern die Liefer- bzw. Terminzusage nicht ein ausdrücklich bezeichnetes höheres Schadensrisiko umfassen sollte.
Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise sind in € und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Alle Rechnungen sind bei Erhalt sofort netto Kasse fällig, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
- Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht RCT ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 4% über Bundesbankdiskontsatz.
Eigentumsvorbehalt
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von RCT bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber.
Gewährleistung
- RCT gewährleistet ab Lieferung für die Dauer von sechs Monaten, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet sind. RCT gibt unabhängig davon etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Auftraggeber weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
- Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
- Mängel an Kauf- oder Mietgegenständen werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz fehlerhafter Teile behoben. Bei Mängeln an erstellter Software wird dieser durch Nachbesserung behoben.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferten Vertragsprodukte sorgfältig zu überprüfen und eventuelle, auch später auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, gilt die Leistung auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß/unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers/Feuchtigkeit aller Art/jegliche Eingriffe des Auftraggebers oder eines Dritten in den Liefergegenstand sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
- Technische Daten im Prospektmaterial oder Angebotstext basieren auf Angaben der Hersteller. Diese Eigenschaften kann RCT dem Auftraggeber grundsätzlich nicht zusichern.
- Soweit wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz begehrt wird, kann dieser an der Sache selbst nur nach Fehlschlagen der Nachbesserung verlangt werden. Ein Ersatz des mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
Haftungsausschluss
- Soweit nicht Rechte in vorstehenden Bedingungen ausdrücklich zugestanden werden, ist die Geltendmachung weiterer sonstiger Ansprüche (insbesondere Ersatz für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangener Gewinn) gleich aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, ausgeschlossen.
- Unsere Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.
- Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistungen.
Urheberrechte
Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an Software-Leistungen, Zeichnungen oder Angebotsunterlagen verbleiben bei RCT. Solche Leistungen oder Unterlagen dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von RCT zugänglich gemacht werden.
Allgemeine Bedingungen
- Die Rechte des Auftraggebers aus der Geschäftsbeziehung zu RCT sind nicht übertragbar.
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Ahlhorn.
- Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Wildeshausen. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 ABGG ist Gerichtsstand ausschließlich Wildeshausen. Wir sind auch berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen.
- Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das einheitliche Kaufgesetz (EKG), das einheitliche Vertragsanschlussgesetz (EAG), sowie das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr (UNICITRAL) sind ausgeschlossen.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Zusatzbedingungen
In Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt bei Software-Leistungen folgendes:
- Standard-Programme
Der Leistungsumfang von Standard-Programmen ist in der jeweils zugehörigen und dem Auftraggeber ausgehändigten Leistungsbeschreibung festgelegt. Die Eigenschaften beziehen sich auf Angaben der jeweiligen Hersteller, für die RCT keine Gewähr übernimmt. - Individual-Programme
Die Programmfestlegung für die Individual-Software, für deren Leistungsumfang und ihren Einsatz beruht auf der nach den Angaben des Auftragsgebers vorgenommenen Systemanalyse (Pflichtenheft) und bildet die Grundlage für die Programmierung. Die Programmfestlegung im Pflichtenheft muss schriftlich erfolgen. Ergänzungen oder Nebenabreden zum Pflichtenheft bedürfen der Schriftform. - Nutzungsrecht
An sämtlichen Programmen erwirbt der Auftragsgeber nur ein in Lizenz überlassenes Nutzungsrecht. Das Recht zur Nutzung ist nicht übertragbar. Kopien von Programmen, Programmteilen und von zur Verfügung gestellten Dokumentationsunterlagen dürfen ohne unsere Einwilligung nicht hergestellt werden.